AGB

kurze Lieferzeiten

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Verträge zwischen den Vertragschließenden.
  2. Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nicht, und zwar auch dann nicht, wenn der Verkäufer Ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen sollte.

II. Angebote Vertragsabschluss

  1. Alle Angebote sind freibleibend, falls nicht im Einzelfall der Verkäufer seine Bindung an ein Angebot für eine bestimmte Frist ausdrücklich erklärt.
  2. Mündlich geschlossene Vereinbarungen, auch Vertragsänderungen oder -ergänzungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer.
  3. Abrufaufträge bedürfen einer besonderen Vereinbarung. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Bestellmenge auf einmal herzustellen oder herstellen zu lassen. Wird die Ware nicht vertragsgemäß abgerufen, ist der Verkäufer berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Frist entweder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen.

III. Preise

  1. Die vom Verkäufer genannten Preise verstehen sich ab Lager ausschließlich Verpackung, falls nicht im Einzelfall eine abweichende Regelung getroffen wurde.
  2. Verpackung wird gesondert berechnet; der Verkäufer nimmt von ihm verwendete Verpackung im Rahmen der geltenden Gesetze zurück, wenn sie vom Käufer in angemessener Frist kostenfrei zurückgegeben wird.
  3. Alle vom Käufer genannten Preise erhöhen sich um die jeweils geltende Mehrwertsteuer.

IV. Lieferung

  1. Mit der Übergabe der Ware an ein Transportunternehmen, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers, geht die Gefahr auf den Käufer über. Die Pflicht zur Entladung sowie die damit verbundenen Kosten trägt der Käufer.
  2. Für eine Versicherung sorgt der Verkäufer nur auf besondere Anweisung und auf Kosten des Käufers.
  3. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen und sonstigen unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als eine Woche dauern oder voraussichtlich dauern, wird die Lieferungsfrist bzw. Abnahmefrist ohne Weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um vier Wochen zuzüglich Nachlieferungsfrist verlängert.
  4. Falls der Verkäufer mit der Lieferung in Verzug gerät, kann der Käufer erst nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

V. Nachlieferungsfrist

  1. Nach Ablauf der Lieferfrist kann der Käufer eine angemessene Nachlieferungsfrist von mindestens 12 Werktagen setzen. Nach Ablauf der Nachlieferungsfrist kann der Käufer den Rücktritt vom Vertrag erklären unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen.
  2. Der Verkäufer wird jedoch von der Lieferverpflichtung frei, wenn der Käufer sich auf Anfrage des Verkäufers innerhalb der Nachlieferungsfrist nicht dazu äußert, ob er auf Vertragserfüllung besteht.
  3. Fixgeschäfte werden nicht getätigt. Vereinbaren die Parteien im Einzelfall ausdrücklich, dass die Ware für eine bestimmte Aktion vorgesehen ist, kann jedoch ein fester Liefertermin ohne Nachfrist vereinbart werden.
  4. Will der Käufer Schadenersatz statt der Leistung beanspruchen, so muss er dem Verkäufer eine Frist von mindestens vier Wochen setzen, verbunden mit der Androhung, dass er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehnt.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus Warenlieferung aus der gesamten Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln Eigentum des Verkäufers.
  2. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verbunden, vermischt oder verarbeitet, so erfolgt dies für den Verkäufer, ohne dass dieser allerdings hierzu verpflichtet wird.

XI. Zahlungen

  1. Alle Rechnungen des Verkäufers sind, falls im Einzelfall keine anderen Vereinbarungen getroffen worden sind, ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung und Warenversand zahlbar. Mit dem 11. Tag tritt Verzug ein.
  2. Bei Überschreiten der Fälligkeit ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten bzw. im kaufmännischen Geschäftsverkehr 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu berechnen.
  3. Die Aufrechnung mit und die Zurückbehaltung von fälligen Rechnungsbeträgen ist nur bei unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderung zulässig.

XII. Sonderanfertigungen / Ausschluss der Rückgabe

Bestellte Ware nach Spezifikationen des Käufers sind Sonderanfertigungen und somit vom Widerrufs- oder Rückgaberecht auszuschließen.
 

XIII. Anwendbares Recht

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Einschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980.
  2. Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz des Verkäufers. Der Käufer kann auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagt werden.

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